Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen)

Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.

Im Netzgebiet 1 und Netzgebiet 2 der E.ON Mitte AG bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.