Veröffentlichungen gemäß § 20 Abs. 1 EnWG
Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind gemäß § 20 (1) EnWG verpflichtet, Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Netzzugang nachzukommen. Dieser Verpflichtung kommt die E.ON Mitte AG hiermit nach.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind gemäß § 20 (1) EnWG verpflichtet, Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Netzzugang nachzukommen. Dieser Verpflichtung kommt die E.ON Mitte AG hiermit nach.
